Balkon aus Holz online konfigurieren
Auf Stützen oder auskragend, mit Geländer. Planen Sie Ihren Holzbalkon in 3D. Ihre Anfrage vermitteln wir kostenlos an einen passenden Holzbau-Betrieb.
Zum Balkon-Konfigurator- Auf Stützen oder auskragend
- Mit Geländer
- Maße frei wählbar
- Made & gehostet in Deutschland
Ihr Balkon, Ihre Entscheidungen
Im 3D-Konfigurator stellen Sie Ihr Projekt Schritt für Schritt zusammen und sehen jede Änderung sofort im Modell.
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Tragwerk
Auf eigenen Stützen als vorgestellte Konstruktion oder auskragend von der Hauswand. Beide Varianten stehen im Konfigurator.
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Maße
Breite, Tiefe und Höhe über Gelände stellen Sie frei ein. Das Modell zeigt die Konstruktion sofort.
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Geländer
Geländer mit Pfosten und Füllung gehören zum Modell. Bei einem Balkon sind sie keine Zutat, sondern Vorschrift.
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Konstruktion
Balken, Stützen und Belagsaufbau werden mit praxisüblichen Querschnitten vordimensioniert.
Balkon-Konfigurator
Stellen Sie Ihr Projekt zusammen und senden Sie am Ende die kostenlose Anfrage ab. Wir vermitteln sie an einen passenden Holzbau-Betrieb, der sich mit einem Angebot bei Ihnen meldet. Haben Sie schon einen Betrieb, nehmen Sie stattdessen das Planungsbundle mit.
Planung und Anfrage sind kostenlos und unverbindlich. Wer die Unterlagen selbst mitnehmen will, zahlt für das Planungsbundle zurzeit 14,00 € statt 29,00 € inkl. MwSt.
Gut zu wissen: Balkon
Ein Holzbalkon lässt sich als vorgestellte Konstruktion auf eigenen Stützen oder auskragend von der Hauswand ausführen. Die vorgestellte Variante ist bautechnisch die unkompliziertere. Sie belastet die Fassade kaum und vermeidet die kritischen Durchdringungen.
Vorgestellt oder auskragend?
| Auf Stützen (vorgestellt) | Auskragend | |
|---|---|---|
| Lastabtrag | Über eigene Stützen in Fundamente | Über Anker in die Gebäudestruktur |
| Eingriff ins Haus | Gering, nur seitliche Halterung | Erheblich, Durchdringung der Dämmebene |
| Wärmebrücke | Praktisch keine | Muss konstruktiv gelöst werden |
| Aufwand | Fundamente nötig | Tragwerksplanung am Bestand nötig |
Bei einer Nachrüstung am Bestandsgebäude ist die vorgestellte Variante fast immer der einfachere und günstigere Weg.
Absturzsicherung ist Pflicht, nicht Ausstattung
Nach § 38 der Musterbauordnung ist eine Umwehrung Pflicht, sobald eine Fläche an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Die Mindesthöhe:
| Absturzhöhe | Geländerhöhe mindestens |
|---|---|
| 1 m bis 12 m | 0,90 m |
| mehr als 12 m | 1,10 m |
Die Länder weichen im Detail ab. Hessen verlangt bei Arbeitsstätten 1,00 m, Baden-Württemberg lässt 0,80 m zu, wenn der obere Abschluss mindestens 20 cm tief ist. Die oft zitierte Regel, dass Öffnungen höchstens 12 cm breit sein dürfen, steht nicht in der Musterbauordnung, sondern in einzelnen Landesrechten für Bereiche, in denen mit Kindern zu rechnen ist. In Baden-Württemberg gilt diese Kindersicherung ausdrücklich nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, plant sie trotzdem ein und vermeidet waagerechte Füllstäbe, die sich als Leiter nutzen lassen.
Welche Last ein Balkon tragen muss
Die Nutzlast für Balkone liegt nach DIN EN 1991-1-1 mit Nationalem Anhang bei 4,0 kN/m², dazu eine Einzellast von 2,0 kN. Das ist mehr als für einen Wohnraum, weil sich auf einem Balkon Menschen dicht zusammenstellen. Die Bemessung ist Aufgabe des Tragwerksplaners, die Zahl erklärt aber, warum ein Balkon kräftiger ausfällt als eine Terrasse auf dem Boden.
Holzschutz: der Belag ist der kritische Teil
Die längste Lebensdauer erreicht ein Holzbalkon nicht durch Anstriche, sondern durch konstruktiven Holzschutz: Stützenfüße mit Abstand zum Boden, abgedeckte Oberseiten der Träger, belüftete Zwischenräume, in denen Feuchtigkeit abtrocknen kann.
Beim Belag hilft das nur begrenzt. Ein frei bewitterter, waagerechter Belag liegt in Gebrauchsklasse 3.2, weil Wasser dort stehen bleiben kann. DIN 68800 verlangt dafür Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1 oder 2. Lärche und Douglasie liegen bei 3 bis 4. Sie sind für Stützen und Träger unter guten Bedingungen geeignet, für den Belag allein reichen sie nicht. Das ist ein häufiger Planungsfehler.
Abstand zur Nachbargrenze
Ein Balkon zählt bei den Abstandsflächen als Vorbau. Außer Betracht bleibt er nach der Musterbauordnung nur, wenn er höchstens ein Drittel der Wandbreite einnimmt, höchstens 1,50 m vortritt und mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleibt. Nordrhein-Westfalen erlaubt 1,60 m, Baden-Württemberg begrenzt zusätzlich auf 5 m Breite.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Für einen Balkon meist ja. Balkone stehen in der Musterbauordnung nicht bei den verfahrensfreien Vorhaben. Verfahrensfrei sind in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nur Balkonüberdachungen und Balkonverglasungen bis 30 m², nicht der Balkon selbst.
Eine Ausnahme ist Hessen: Dort sind Balkone bis 30 m² Grundfläche je Geschoss an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 baugenehmigungsfrei. Auch dann gelten Abstandsflächen und Statik. Bei auskragenden Balkonen kommt der Eingriff in die Tragstruktur hinzu. Klären Sie die Genehmigungsfrage früh, bevor Sie in die Detailplanung gehen.
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Häufige Fragen zum Thema Balkon
Balkon auf Stützen oder auskragend?
Bei der Nachrüstung am Bestandsgebäude ist die vorgestellte Variante auf eigenen Stützen fast immer einfacher und günstiger: Sie belastet die Fassade kaum und vermeidet die Durchdringung der Dämmebene. Auskragende Balkone brauchen eine Tragwerksplanung am Bestand und eine saubere Lösung der Wärmebrücke.
Wie hoch muss das Geländer sein?
Nach der Musterbauordnung ist ab 1 m Absturzhöhe eine Umwehrung Pflicht. Sie muss bis 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein, darüber 1,10 m. Einzelne Länder weichen ab, Hessen verlangt bei Arbeitsstätten 1,00 m. Wo mit Kindern zu rechnen ist, verlangen manche Länder zusätzlich, dass Öffnungen in einer Richtung höchstens 12 cm breit sind.
Welches Holz eignet sich für einen Balkon?
Das hängt vom Bauteil ab. Ein frei bewitterter Belag liegt in Gebrauchsklasse 3.2, und dafür verlangt DIN 68800 Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1 oder 2. Lärche und Douglasie liegen bei 3 bis 4 und reichen für den Belag allein nicht. Für Stützen und Träger entscheidet der konstruktive Holzschutz: Abstand zum Boden, abgedeckte Oberseiten und belüftete Zwischenräume. Mehr unter Fichte oder Lärche?
Braucht ein Balkon eine Baugenehmigung?
Meist ja. Balkone stehen in der Musterbauordnung nicht bei den verfahrensfreien Vorhaben. Eine Ausnahme ist Hessen: Dort sind Balkone bis 30 m² Grundfläche je Geschoss an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 baugenehmigungsfrei. Die Abstandsflächen gelten in jedem Fall.